Unbefugten Zutritt verboten
In der Sprache der Seele abgefasste Texte schützen sich vor unbefugten Zugriffen. Das wird durch eine sehr geschickte Maßnahme ermöglicht. In der Sprache der Seele abgefasste Texte lassen bei Unbefugten in der Regel eine tiefe Abneigung entstehen.
Dagegen lösen diese Texte bei Befugten Begeisterung aus. In Ausnahmefällen kommen auch Unbefugte mit der Sprache der Seele einigermaßen zurecht. Unbefugte lassen sich allerdings nicht freiwillig auf solche Texte ein. Und ihre Einlassung löst auch in keinem Fall Begeisterung aus. Unbefugte befassen sich mit in der Sprache der Seele abgefassten Texten aus Not. Die Notwendigkeit einer Einlassung ist gewöhnlich eine Folge beruflich bedingter Anforderung. Beispielsweise lesen Studierende meistens philosophische Texte nicht freiwillig. Sie sehen sich durch die Anforderung eines Seminars zur Lektüre eines philosophischen Textes gezwungen. Es gibt ein untrügliches Kennzeichen für die Berechtigung zur Einlassung in die Sprache der Seele.
Dieses Kennzeichen ist die Begeisterung für vernünftige Texte oder auch der erklärte Widerstand gegen seelenlose Texte. Die Sprache der Seele lässt den Leser nach der Lektüre nicht los. In Gedanken kehrt er immer wieder zum gelesenen Text zurück. Ein weiteres Kennzeichen ist die Einladung eines vernünftigen Textes an die Vernunft des Lesers. Dieser Einladung folgt der Leser durch Erzeugung eigener Gedanken.
wfschmid - 30. Dezember, 06:00
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