Natürliche Gesetze der Informationsverarbeitung
Die natürlichen Gesetze der Informationsverarbeitung ergeben sich aus der besonderen Organisation des Bewusstwerdens. Das Bewusstwerden vollzieht sich durch Wahrnehmen, Betrachten, Beobachten, Versuchen und Begreifen.
Diese Folge informationeller Phasen scheint darauf zu verweisen, dass das Gehirn auf Begriffe aus ist. Diese durchgängige Absicht begründet sich durch den Vorteil der Verfügbarkeit möglichst vieler kompakter Verhaltensmuster bzw. Vorlagen zu handeln. Erst dadurch wird ein Lehrer in die Lage versetzt, spontan Verfahrensmodelle in den Unterricht einzubringen oder zu modifizieren. Umgekehrt hat das Gehirn dadurch durch Erfahrung gelernt, intuitiv und spontan Begriffe zu bilden.
Es klingt paradox, aber die erfolgreichste Unterrichtsvorbereitung entwickelt sich aus dem Unterricht selbst heraus.
Das lässt sich besonders leicht beobachten, wenn Kinder in der Grundschule Teile des Unterrichts spontan übernehmen. Die Kinder machen genau das, was jeder macht, der etwas entdecken will. Hat beispielsweise jemand, der sich ein neues Handy oder Tablet gekauft hat, keine Lust, zuerst die beigefügte Bedienungsanleitung zu lesen, dann wird er das Gerät in die Hand nehmen, um dessen Bedienungsmöglichkeiten sorgfältig wahrzunehmen und gründlich zu betrachten. Er wird beobachten, ob das Gerät bei Handhabung der aktivierten Funktionen wie erwartet reagiert. Dabei nutzt er seine Erfahrungen mit vergleichbaren Geräten, die zum Beispiel im Begriff "Menü" verfügbar sind. Der vorhandene Begriff "Menü" wird durch die Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Gerät spontan modifiziert. Je treffsicherer er sich an die Abfolge "wahrnehmen - betrachten - beobachten - ausprobieren - begreifen" hält, um so trennschärfer kristallisiert sich auch die erwartete Klarheit heraus. Dabei stellt sich die Freude an "Versuch und Irrtum" als jenes Gefühl heraus, welches zum Lernen bewegt.
wfschmid - 24. Mai, 04:45
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