Die Zeit vor Gericht
- Erster Verhandlungstag -
Die Zeit hat eine Vorladung für die Gerichtsverhandlung "Uhr gegen Zeit" erhalten. Ihr wird vorgeworfen, mit der Uhrzeit grob fahrlässig umzugehen. Die Zeit sieht der Verhandlung gelassen entgegen. Sie hat die beste Rechtsanwältin für sich gewonnen, nämlich die Sonnenuhr. Die Staatsanwältin heißt Atomuhr.

Staatsanwältin: "Angeklagte, Ihnen wird vorgeworfen, unser Gesellschaftssystem zu unterlaufen und unser Wirtschaftssystem zu gefährden, indem Sie ganz gezielt Wachstum zu verhindern versuchen.
Sie agieren gegen unser Beschleunigungsprinzip, indem Sie die Uhrzeit durch Naturzeit zu ersetzen versuchen. Aufgrund Ihres Verhaltens sehe ich mich gezwungen, lebenslänglichen Freiheitsentzug zu beantragen."
Rechtsanwältin: "Hohes Gericht, ich werde jetzt die mir vorliegende Anklageschrift Schritt für Schritt widerlegen. Der Zeit wird vorgeworfen, mit der Uhr grob fahrlässig umzugehen. Das ist absurd.
In der Geschichte erfolgte die Angabe von Zeit vorwiegend aufgrund der Bewegung der Erde im Verhältnis zur Sonne und zu den Sternen. Die Schattenuhr oder Gnomon zählte zu den ersten Uhren, die schon um 3500 v. Chr. verwendet wurden. Es handelte sich dabei um einen senkrechten Stab oder Obelisken, der einen Schatten warf. Eine ägyptische Schattenuhr aus dem 8. Jahrhundert v. Chr. ist bis heute erhalten. Die erste halbkugelförmige Sonnenuhr wurde im 3. Jahrhundert v. Chr. von dem chaldeischen Astronomen Berossus beschrieben. Alle diese Arten von Zeitmessung orientieren sich an natürlichen Ereignissen, folglich an Geschehnissen, für welche sich die Zeit geradezu nachdrücklich einsetzt."
Staatsanwältin: "Einspruch! Darum geht es genau nicht. Es geht um Uhren, welche die Zeit unabhängig von irgendwelchen ungenauen, weil veränderlichen Naturereignissen anzeigen!"
Richter: "Erklären Sie sich bitte genauer!"
Staatsanwältin: "Bereits im alten China benutzte man für die Zeitmessung ohne Sonnenlicht ein Seil mit Knoten. Man zündete das Seil an einem Ende an. Die Zeit, die das Feuer benötigte, um von einem Knoten zum nächsten zu kommen, galt als Zeitmaß. Bei der Wasseruhr oder Klepshydra zeigt eine fließende Wassermenge an, wie die Zeit vergeht. Wasseruhren wurden verbessert und erhielten um 270 v. Chr. durch den griechischen Erfinder Ktesibios von Alexandria sogar ein Räderwerk. Bei Sanduhren benutzt man einen Sandstrom, um Zeitabschnitte zu messen. Und gegen diese von Naturverläufen unabhängigen Zeitmesser treibt die Zeit ihr Unwesen!"
Richter: "Die Verhandlung wird vertagt!"
Die Zeit hat eine Vorladung für die Gerichtsverhandlung "Uhr gegen Zeit" erhalten. Ihr wird vorgeworfen, mit der Uhrzeit grob fahrlässig umzugehen. Die Zeit sieht der Verhandlung gelassen entgegen. Sie hat die beste Rechtsanwältin für sich gewonnen, nämlich die Sonnenuhr. Die Staatsanwältin heißt Atomuhr.

Staatsanwältin: "Angeklagte, Ihnen wird vorgeworfen, unser Gesellschaftssystem zu unterlaufen und unser Wirtschaftssystem zu gefährden, indem Sie ganz gezielt Wachstum zu verhindern versuchen.
Sie agieren gegen unser Beschleunigungsprinzip, indem Sie die Uhrzeit durch Naturzeit zu ersetzen versuchen. Aufgrund Ihres Verhaltens sehe ich mich gezwungen, lebenslänglichen Freiheitsentzug zu beantragen."
Rechtsanwältin: "Hohes Gericht, ich werde jetzt die mir vorliegende Anklageschrift Schritt für Schritt widerlegen. Der Zeit wird vorgeworfen, mit der Uhr grob fahrlässig umzugehen. Das ist absurd.
In der Geschichte erfolgte die Angabe von Zeit vorwiegend aufgrund der Bewegung der Erde im Verhältnis zur Sonne und zu den Sternen. Die Schattenuhr oder Gnomon zählte zu den ersten Uhren, die schon um 3500 v. Chr. verwendet wurden. Es handelte sich dabei um einen senkrechten Stab oder Obelisken, der einen Schatten warf. Eine ägyptische Schattenuhr aus dem 8. Jahrhundert v. Chr. ist bis heute erhalten. Die erste halbkugelförmige Sonnenuhr wurde im 3. Jahrhundert v. Chr. von dem chaldeischen Astronomen Berossus beschrieben. Alle diese Arten von Zeitmessung orientieren sich an natürlichen Ereignissen, folglich an Geschehnissen, für welche sich die Zeit geradezu nachdrücklich einsetzt."
Staatsanwältin: "Einspruch! Darum geht es genau nicht. Es geht um Uhren, welche die Zeit unabhängig von irgendwelchen ungenauen, weil veränderlichen Naturereignissen anzeigen!"
Richter: "Erklären Sie sich bitte genauer!"
Staatsanwältin: "Bereits im alten China benutzte man für die Zeitmessung ohne Sonnenlicht ein Seil mit Knoten. Man zündete das Seil an einem Ende an. Die Zeit, die das Feuer benötigte, um von einem Knoten zum nächsten zu kommen, galt als Zeitmaß. Bei der Wasseruhr oder Klepshydra zeigt eine fließende Wassermenge an, wie die Zeit vergeht. Wasseruhren wurden verbessert und erhielten um 270 v. Chr. durch den griechischen Erfinder Ktesibios von Alexandria sogar ein Räderwerk. Bei Sanduhren benutzt man einen Sandstrom, um Zeitabschnitte zu messen. Und gegen diese von Naturverläufen unabhängigen Zeitmesser treibt die Zeit ihr Unwesen!"
Richter: "Die Verhandlung wird vertagt!"
wfschmid - 7. Juli, 06:50
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