Die Zeit vor Gericht
- Zweiter Verhandlungstag -
Nachdem einige Zeitexperten angehört wurden, wird die Verhandlung fortgesetzt. Die Zeitexperten sind sich darin einig, dass die Uhrzeit keinen Gegensatz zur Naturzeit darstellt, sondern als eine Art Parallele betrachtet werden muss.

Die Einheiten der Uhr folgen den Zyklen der Natur und kennzeichnen diese eben in Form von Zahlen. Die Zeitexperten empfehlen daher dem Gericht die Einstellung des Verfahrens. Deren Begründung lautet: Die Zeit bzw. Naturzeit vermag die Uhrzeit prinzipiell nicht zu gefährden. Die Uhrzeit ahme schließlich nur nach, was ihr die Natur vormache. Das gelte erst recht für eine der genauesten Uhren der Welt, die sogenannte Atomuhr. Sie ist auf die Schwingungsfrequenz zwischen zwei Energiezuständen bestimmter Atome oder Moleküle eingestellt. Diese Schwingungen werden nicht durch äußere Kräfte beeinflusst. Der Betrieb einer Cäsium-Atomuhr beruht auf der Frequenzmessung der Energiedifferenz, die ein Cäsiumatom beim Übergang von einem niedrigeren Energieniveau auf ein höheres aufnimmt. Mit diesem Modell definiert man die Grundeinheit der Zeit im Internationalen Einheitensystem.
Nach Anhörung der Zeitexperten beschließt das Gericht, das Verfahren gegen die Zeit wegen Geringfügigkeit einzustellen.
Rechtsanwältin: "Wie beurteilst du den Ausgang des Verfahrens?"
Zeit: "Das Problem ist zwar damit nicht beseitigt, aber ich werde über eine andere Strategie nachdenken. Es bringt ja nichts, wenn die Uhrzeit und ich uns streiten. Das hilft den Menschen nicht!"
Rechtsanwältin: "Und was hast du vor?"
Zeit: "Ich werde auch eine Messmethode einführen, aber eben eine natürliche!"
Nachdem einige Zeitexperten angehört wurden, wird die Verhandlung fortgesetzt. Die Zeitexperten sind sich darin einig, dass die Uhrzeit keinen Gegensatz zur Naturzeit darstellt, sondern als eine Art Parallele betrachtet werden muss.

Die Einheiten der Uhr folgen den Zyklen der Natur und kennzeichnen diese eben in Form von Zahlen. Die Zeitexperten empfehlen daher dem Gericht die Einstellung des Verfahrens. Deren Begründung lautet: Die Zeit bzw. Naturzeit vermag die Uhrzeit prinzipiell nicht zu gefährden. Die Uhrzeit ahme schließlich nur nach, was ihr die Natur vormache. Das gelte erst recht für eine der genauesten Uhren der Welt, die sogenannte Atomuhr. Sie ist auf die Schwingungsfrequenz zwischen zwei Energiezuständen bestimmter Atome oder Moleküle eingestellt. Diese Schwingungen werden nicht durch äußere Kräfte beeinflusst. Der Betrieb einer Cäsium-Atomuhr beruht auf der Frequenzmessung der Energiedifferenz, die ein Cäsiumatom beim Übergang von einem niedrigeren Energieniveau auf ein höheres aufnimmt. Mit diesem Modell definiert man die Grundeinheit der Zeit im Internationalen Einheitensystem.
Nach Anhörung der Zeitexperten beschließt das Gericht, das Verfahren gegen die Zeit wegen Geringfügigkeit einzustellen.
Rechtsanwältin: "Wie beurteilst du den Ausgang des Verfahrens?"
Zeit: "Das Problem ist zwar damit nicht beseitigt, aber ich werde über eine andere Strategie nachdenken. Es bringt ja nichts, wenn die Uhrzeit und ich uns streiten. Das hilft den Menschen nicht!"
Rechtsanwältin: "Und was hast du vor?"
Zeit: "Ich werde auch eine Messmethode einführen, aber eben eine natürliche!"
wfschmid - 8. Juli, 06:50
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